Gesundheitskioske

Keine Kommentare
Kategorie: Gesundheitsreformen
[evolution_share]

Gesundheitsminister Lauterbach hat eine neue Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, um für Menschen in benachteiligten Regionen (auf dem Land und in sozialen schwachen Regionen) ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für medizinisch-pflegerische Leistungen durch sogenannte „Gesundheitskioske“ bereitzustellen.

Welche Rolle spielen Kommunen und Krankenkassen?

Kommunen sollen künftig mehr Spielräume in der Gesundheitsversorgung erhalten. Mit dem Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) bringt Minister Karl Lauterbach Gesundheitskioske und Gesundheitsregionen auf den Weg. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte:

Kommunen und die gesetzlichen Krankenversicherer sollen in besonders benachteiligten Regionen und Stadtteilen unter Beteiligung der privaten Krankenversicherung Gesundheitskioske errichten können. Das Initiativrecht soll bei den Städten und Gemeinden liegen. Ziel ist es, die Gesundheitskompetenz von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf zu erhöhen. Die Leitung der Gesundheitskioske sollen Pflegefachkräfte übernehmen, perspektivisch insbesondere solche mit Heilkundekompetenz im Sinne von Community Health Nurses. Den Plänen des BMG zufolge sollen die Kommunen 20 Prozent der Gesamtkosten tragen. Zudem soll auch die Gründung medizinischer Versorgungszentren (MVZ) durch Kommunen erleichtert werden.

Eckpunkte der Gesetzesinitiative

Die Krankenkassen fördern zusammen mit den Kommunen mit Hilfe der Gesundheitskioske insbesondere die Gesundheitskompetenz von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf und bieten diesen im Bedarfsfall individuelle Beratung zur Unterstützung eines gesundheitsförderlichen Lebensstils. Ferner bieten die Krankenkassen und das „GKV-Bündnis für Gesundheit“ in den Gesundheitskiosken Informationen für Kommunen und andere interessierte Stellen über Projekte zur Gesundheitsförderung in den Lebenswelten der Menschen.

Aufgaben der Gesundheitskioske sollen sein:

  • Vermittlung von Leistungen der medizinischen Behandlung, Prävention und Gesundheitsförderung und Anleitung zu deren Inanspruchnahme;
  • Allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur medizinischen und sozialen Bedarfsermittlung;
  • Koordinierung der erforderlichen Gesundheitsleistungen und Anleitung zu deren Inanspruchnahme;
  • Unterstützung bei der Klärung gesundheitlicher und sozialer Angelegenheiten;
  •  Bildung eines sektorenübergreifenden Netzwerkes;
  • Durchführung einfacher medizinische Routineaufgaben wie z.B. Blutdruck und Blutzucker messen, Verbandswechsel, Wundversorgung und subkutane Injektionen – veranlasst von Ärztinnen und Ärzten;
  • Perspektivisch: Erweiterung um ergänzende Beiträge zur Sicherstellung der Primärversorgung

Leitung und Personal des Gesundheitskiosks:

Geleitet erden soll ein Gesundheitskiosk von einer examinierten Pflegefachkraft . Mitarbeiterinnen sollen sein: Pflegefachkräfte (Gesundheits- und Kinder-)Krankenpfleger:in, Altenpfleger:in, Pflegefachfrau/Pflegefachmann) mit Heilkundekompetenz (im Sinne von community health nursing – CHN).

[evolution_autorbox]

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Fill out this field
Fill out this field
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
You need to agree with the terms to proceed